Haus Freistehend zu verkaufen, Kraljevica, 581 000 €
Familienhaus, Erdgeschoss und 1. Stock, mit wunderschönem Blick auf das Meer und die Insel Krk. Eine fantastische Lage, nur wenige Autominuten von der Hauptstraße und der Autobahn sowie den ersten Stränden entfernt und in einer ruhigen Gegend gelegen.
Der Hauptzugang erfolgt von Norden über die Eingangsterrasse im Windschutz, die vom Flur zum Badezimmer, zur Küche mit Abstellraum, zum Esszimmer und zum geräumigen Wohnzimmer führt. Das Wohnzimmer wird von einer Glaswand dominiert, durch die man den Blick auf das Meer und den Ausgang auf eine große überdachte Terrasse hat. Im ersten Stock befinden sich außerdem zwei Schlafzimmer und ein Badezimmer. Im Erdgeschoss befinden sich drei Schlafzimmer, ein Badezimmer, eine Waschküche, eine Garage, eine Taverne und ein Heizraum. Der nördliche Teil des Hofes ist als Parkplatz (bis zu 5 Autos) und als Hauptzugang für Fußgänger vorgesehen. Auf der Südseite besteht über die Hoftür eine fußgänger- und befahrbare Zufahrt zur Garage und zum Erdgeschoss. Der Hof wurde begrünt und alle Zäune und Stützmauern wurden errichtet.
Das Haus ist an zwei asphaltierte Straßen angeschlossen, die nicht häufig befahren werden, was eine große Flexibilität bei der Organisation des Hofes und der Anfahrt mit Autos ermöglicht. Das Gebäude ist an Strom, Telekommunikationsinfrastruktur (Optik möglich) und Wasserversorgung angeschlossen. Für das Abwasser wird eine Klärgrube verwendet. Das Heizsystem wird durch Heizkörper realisiert, die an den zentralen Ölheizraum angeschlossen sind. Die Kühlung erfolgt durch eine Klimaanlage. Im Erdgeschoss sind Installationen für den Einbau einer Küche vorhanden, so dass das Haus ohne bauliche Eingriffe in zwei Wohnungen aufgeteilt werden kann.
Die Möglichkeit der Erweiterung und des Umbaus im Hinblick auf den Raumplan. Das Haus kann um sogar zwei Etagen (ca. 200 m2) erweitert werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Nebengebäude von sogar 200+ m2 und einen Swimmingpool im Hof ​​zu errichten.
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Sehr geehrte Käufer, gemäß dem Gesetz über die Immobilienvermittlung ist eine Besichtigung von Immobilien nur mit Unterzeichnung des Maklervertrages möglich. Dementsprechend ist der Käufer bei einem Kauf zur Zahlung einer Vermittlungsprovision verpflichtet.